Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat unerlaubte Abschalteinrichtungen bei den BMW X3 2,0l Diesel Euro 5 Modellen (X3 xDrive20d und X3 sDrive 18d, ausgestattet mit dem N47D20 Motor) identifiziert. Diese Fahrzeuge zeigen eine Verringerung der Abgasrückführung unter bestimmten Bedingungen, wie etwa bei aktivierter Klimaanlage und Außentemperaturen, die noch im üblichen Betriebsbereich liegen.
Laut den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes ist ein solches Vorgehen unzulässig, da es die Effektivität der Stickoxid-Schadstoffreduktion unerlaubterweise mindert. In Deutschland sind etwa 33.000 dieser Fahrzeuge betroffen. BMW arbeitet in enger Abstimmung mit dem KBA und hat einen Plan zur Behebung des Problems eingereicht.
Wenn Sie ein entsprechendes Rückrufschreiben mit dem Rückruf Code 0011350700 erhalten haben, sollten Sie schnell handeln.
Aktuelles Rückrufschreiben Code 0011350700
In Kooperation mit der NSAI, der irischen Typgenehmigungsbehörde, die für BMW zuständig ist, entwickelt das Unternehmen schon seit einiger Zeit eine Lösung in Form von Hardware- und Softwareupdates, um die bemängelten Funktionen zu korrigieren. Diese Anpassungen sollen voraussichtlich im Juni 2024 umgesetzt werden. Die Überwachungsmaßnahmen des KBA haben im Frühjahr 2023 durch eigene Messungen Unregelmäßigkeiten bei einem Modell des BMW X3 xDrive 20d EU5 aufgedeckt, was eine Softwareanalyse und ein Anhörungsverfahren gegen BMW im August 2023 zur Folge hatte. Die damals erteilten Emissionstypgenehmigungen kamen von der irischen Genehmigungsbehörde NSAI, die eng mit dem KBA zusammenarbeitet.
In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang hierzu stehen Anschreiben von BMW vom 15.02.2024
In den Schreiben vom 15.02.2024 heißt es:
Wir hatten Sie bereits kontaktiert, dass wir für Ihr Fahrzeug eine technische Maßnahme vorbereiten und freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass diese nun für Ihr Fahrzeug zur Verfügung steht. Wir bitten Sie daher zur Abarbeitung der Rückrufaktion möglichst zeitnah einen Werkstatttermin bei einer BMW/MINI Niederlassung oder einem BMW/MINI Partner zu vereinbaren.
Was ist der Grund für diesen Rückruf?
Qualitätsanalysen in unserem Hause haben zu der Erkenntnis geführt, dass der in Ihrem Fahrzeug verbaute Abgasrückführungskühler nicht dem Qualitätsstandard der BMW Group entspricht. Der Abgasrückführungskühler Ihres Motors kann über Fahrzeuglebensdauer möglicherweise undicht werden. Das austretende Kühlmittel könnte in Kombination mit Ruß- und Ölablagerungen im AGR-Kühler zündfähige Ablagerungen erzeugen. Dies kann zu lokalen Verschmorungen an der Sauganlage bis hin zu einem Fahrzeugbrand führen.
Was werden wir tun?
Wir wollen sicherstellen, dass sich Ihr Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befindet. Deshalb soll der Abgasrückführungskühler Ihres Fahrzeugs gegen eine optimierte Variante ersetzt werden.
Diese durchzuführende Maßnahme ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Handlungsempfehlung
Bis zur Durchführung der Maßnahme bitten wir Sie, weiterhin auf Anzeichen für ein mögliches Austreten von Kühlmittel zu achten. Dies kann z.B. ein geringer Kühlmittelstand sein, der über eine Check-Control-Meldung mit der Information „Kühlmittel nachfüllen“, „Antrieb gestört“ oder „Motor überhitzt“ angezeigt wird. Kontaktieren Sie dann bitte umgehend einen autorisierten BMW Partner. Darüber hinaus raten wir Ihnen grundsätzlich, die Warnhinweise und allgemeinen Verhaltensempfehlungen im Fahrzeug oder in der Betriebsanleitung zu beachten. Sollten Sie während der Fahrt eine Rauchentwicklung im Motorraum bemerken oder andere Hinweise wahrnehmen, die auf einen etwaigen Schwelbrand hinweisen, halten Sie bitte unverzüglich vorsichtig an, um sicherzugehen, dass es sich nicht um einen der oben beschriebenen seltenen Fälle im Zusammenhang mit dem Abgasrückführungskühler handelt. Diese Empfehlung gilt ungeachtet einer eventuellen Fahrzeugmeldung/Check-Control-Meldung, wonach eine Weiterfahrt möglich wäre.
Falls Sie das o.g. Fahrzeug verkauft haben oder Sie dieses in Zukunft vor Durchführung der Maßnahme verkaufen sollten, bitten wir Sie, wenn es Ihnen möglich ist, dieses Schreiben dem neuen Besitzer zukommen zu lassen bzw. an diesen weiterzugeben.
Welche Folgen kann ein Erhöhen der Abgasrückführungsrate bei BMW haben?
Kein Wort findet sich also in dem aktuellen Schreiben von BMW zu den Risiken, hinsichtlich der unsere Kanzlei in aktuellen Schadensersatzprozessen gegen die BMW AG wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen Kenntnis erlangt hat. So heißt es in einem Schriftsatz der BMW-Anwälte vom 25.07.2023:
die Beklagte [BMW AG] musste u.a. aufgrund der gewählten hohen Abgasrückführungsraten Millionen Pkw zurückrufen, da sich im Ansaugtrakt zündfähige Ablagerungen bilden konnten, die zum Brand der Ansaugbrücke des Motors und dem Pkw führen konnten.
Mit anderen Worten hat BMW ausdrücklich eingeräumt, dass in bestimmtem Maße erhöhte Abgasrückführungsraten das Risiko begründen können, dass das Fahrzeug bei einem Betrieb auf der Straße in Vollbrand gerät. In den aktuellen Schreiben der BMW AG wird auf das Risiko der Vollbrandgefahr durch erhöhte Abgasrückführungsraten demgegenüber nicht hingewiesen. Die aktuelle Bedatung der Abgasrückführungsraten stellt nach der Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamts jeweils eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Gemessen an dieser Entscheidung des KBA wird es zu einer Stilllegung kommen, wenn die unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht entfernt werden.
Was genau ist die Abgasrückführungsrate?
Ein Abgasrückführungssystem ist ein Mittel, um den Stickoxid-Ausstoß eines Diesel-Pkws zu reduzieren. Hierzu werden die aus dem Motor kommenden Abgas diesem wieder zugeführt, so dass sie erneut an der Verbrennung teilnehmen. Die Menge der Rückführung wird durch die Motorsteuerungssoftware festgesetzt. Hohe Abgasrückführungsraten führen zu einem niedrigen Stickoxid-Ausstoß. Gemessen an den Geständnissen von BMW führen hohe Abgasrückführungsraten bei niedrigen Umgebungstemperaturen jedoch zugleich dazu, dass sich in BMW-Diesel-Pkws zündfähige Ablagerungen bilden können, die zum Brand der Ansaugbrücke des Motors und dem Pkw führen konnten.
Abgasskandal und BMW: Wachsende Zahl an Gerichtsentscheidungen für Käufer und Schadensersatz
Seit den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juni 2023 ist es für Besitzer von Dieselfahrzeugen, einschließlich der von BMW, deutlich leichter, Entschädigungsansprüche im Zuge des Abgasskandals geltend zu machen. Der BGH hat, in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), festgelegt, dass schon der fahrlässige Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung einen legitimen Grund für Entschädigungsansprüche darstellt.
Kostenfreie Informationen zu den aktuellen Brandrisiken bei Ihrem Fahrzeug
Hahn Rechtsanwälte hat das Verhalten von BMW zum Anlass genommen, besorgten BMW-Fahrern kostenfreie Informationen zu den aktuellen Brandrisiken zukommen zu lassen. Wir raten insbesondere Fahrern von BMW-Pkws der Erstzulassungsjahre 2013 bis 2020 die Brandgefahr nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.